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Eigentum verpflichtet: Das müssen Sie wissen

Wer eine Immobilie besitzt, muss dafür Sorge tragen, dass nichts und niemand auf dem Grund­stück oder den an­grenzenden Wegen zu Schaden kommt. Damit Sie Ihren Ver­sicher­ungs­schutz nicht ver­lieren und teure Schadens­ersatz­forderungen riskieren, erklären wir Ihnen Ihre Pflichten als Eigentümer.

Auch wenn die Rechte vom Immobilien­besitzern an der Grund­stücks­grenze enden, er­strecken sich die Pflichten darüber hinaus. Diese müssen Sie er­füllen ganz gleich ob Sie Ihre Immobilie selbst be­wohnen oder nicht. Zu diesen Pflichten gehören unter anderen:

Verkehrs­sicher­ungs­pflicht

  • Mögliche Gefahren für Besitz und Leben gilt es aus­zu­schließen. Hierfür müssen alle auf dem Grund­stück be­findlichen Ge­bäude und Gebäude­teile ständig auf Ihre Bau­substanz hin kontrolliert und ge­sichert werden - besonders nach starken Wetter­ereignissen wie Sturm und Hagel.
  • Bei Schnee und Eis: Geh­wege und Privat­wege müssen von 7 Uhr bis 22 Uhr (an Sonn- und Feiertage ab 9 Uhr) auf einer Breite von ca. 1,5 m ge­räumt und ge­streut sein. Außer­dem muss gewähr­leistet sein, dass keine Gefahr von herab­fallenden Schnee oder Eis­zapfen aus­geht. Achtung: Zum Schutz der Umwelt gilt in vielen Gemeinden ein Streu­salz­verbot.
  • Die Gesund­heit von Bäumen sollte mindestens zweimal pro Jahr über­prüft werden. Morsche, kranke oder schwache Äste müssen entfernt werden.
  • Sträucher und Pflanzen müssen so zurück­ge­schnitten werden, dass z.B. Straßen­schilder lesbar bleiben.
  • Treppen­häuser müssen gut be­leuchtet sein. Eine Absicherung von Treppen­stufen und -geländer ist eben­falls notwendig.
  • Vor rutschigen Unter­gründen muss beispiels­weise mit einem Schild gewarnt werden.

Warn- und Verbots­schildern wie z.B. "Betreten verboten" oder "Betreten auf eigene Gefahr" ent­binden den Eigen­tümer nicht von seinen Ver­kehrs­sicher­ungs­pflichten, sondern dienen lediglich als sofortige Sicher­heits­maß­nahme bis zur Behebung des Schadens.

Wichtig für Vermieter: Diese Pflicht kann auch an den Mieter über­tragen werden, dies gilt jedoch nur für Ein- und Zwei­familienhäuser.

Gefahr­stoff­sicher­ungs­pflicht & Dichtig­keits­prüfung

Wenn in Ihrer Immobilie eine Öl­heizung ver­baut ist, obliegen Sie als Eigen­tümer einer Sicher­ungs­pflicht für den Öltank. Dieser muss in regel­mäßigen Ab­ständen, ab­hängig vom Volumen, geprüft werden. Sollte es mangels Prüfung zu Aus­laufen von Öl kommen, werden enorm hohe Strafen fällig.

Abwasser­leitungen und Rohre sind korrosions­anfällig und müssen regel­mäßig über­prüft werden. Ver­schmutzte Gewässer sind nur eine Folge un­dichter oder be­schädigter Leitungen. Sollte der Defekt nicht gleich be­merkt werden, entstehen hohe Reparatur­kosten für z.B. voll­ge­laufene Keller oder nasse Mauer­werke.

Rauch­melder­pflicht

In sämtlichen Wohn­häusern, Wohn­ungen und wohn­ungs­ähnlich ge­nutzten Räumen (z.B. Garten­lauben) müssen Rauch­melder installiert werden. Über­prüft wird der Einbau der Melder zwar nicht, den­noch können Ihnen bei einem Brand straf- und zivil­rechtliche sowie Ver­sicherungs­konse­quenzen drohen. Ebenfalls müssen Sie die Betriebs­bereit­schaft der Melder durch regel­mäßige Wartungen und Batterie­tausch sicher­stellen.

Wichtig für Vermieter: Die Wart­ungs­pflicht der Rauch­melder kann auf den Mieter über­tragen werden. Hierfür ist einen ein­ver­nehm­lichen Vertrag mit dem Mieter notwendig.

Versicherungs­pflicht

Versicherungen für Immobilien sind wichtig um sich gegen Schäden und finanzielle Ein­bußen abzu­sichern. Doch welche sind wirklich notwendig? Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag "Welche Versicherungen rund ums Heim sind sinnvoll?"

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Wohngebäude­versicherung

Grundsätzlich sichert die Wohn­gebäude­versicherung alle Schadens­fälle ab, welche das Gebäude direkt betreffen oder auch die dazu­gehörigen Bau­elemente. Wichtig ist, dass diese Elemente mit dem Bau­werk fest verbunden sind. Beachten Sie: Bestand­teile des Hauses, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen über eine Haus­rat­versicherung versichert werden.

Elementar­versicherung

Mit dem Einschluss einer Elementar­versicherung in die Wohn­gebäude­versicherung sind sämtliche Schäden am Gebäude, die durch Elementar­ereignisse ver­ursacht werden können, mit­versichert. Darunter fallen zum Beispiel Erdrutsche und Erd­senkung, Erd­beben, Schnee­druck und Lawinen, Rück­stau und Überschwemmungen. Besonders notwendig ist eine Versicherung für Elementar­schäden dann, wenn Sie in einem Risiko­gebiet wohnen. Beispiels­weise in Gebirgs­nähe oder entlang von größeren Flüssen sollten Sie sich vor den finanziellen Schäden bei Erdrutsch, Hochwasser oder anderen Elementar­risiken absichern.

Photovoltaik­versicherung

Immer mehr Menschen besitzen eine Photo­voltaik­anlage, um zu einer nach­haltigen Energie­versorgung bei­zu­tragen. Die hoch­wertigen Module Ihrer Photo­voltaik­anlage können durch äußere, unvorher­sehbare Einflüsse leicht beschädigt werden. Die Folgen sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Um sich davor zu schützen, bietet Ihnen der Einschluss einer Photo­voltaik­versicherung die optimale Absicherung im Falle von Schäden und damit einher­gehenden Ertrags­ausfällen.

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